DelegationsvereinbarungÄnderung: Dienstvertragliches Verhältnis nicht mehr erforderlich
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben am 8. Mai 2014 Änderungen der erst am 1. Oktober 2013 in Kraft getretenen Vereinbarung zur Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung beschlossen. Die Änderungen gelten rückwirkend zum 1. Oktober 2013.
Die wohl wichtigste Neuerung in der überarbeiteten Fassung der Delegationsvereinbarung ist, dass es jetzt nicht mehr Bedingung ist, dass zwischen dem nichtärztlichen Mitarbeiter und dem delegierenden Vertragsarzt ein dienstvertragliches Verhältnis bestehen muss. Nach der neuen Fassung des § 3 Satz 2 der Vereinbarung reicht es aus, dass der delegierende Arzt gegenüber dem nichtärztlichen Mitarbeiter über eine durch schriftliche Vereinbarung sicherzustellende Weisungsbefugnis verfügt.
Download |
Die Delegationsvereinbarung (Anlage 24 zum Bundesmantelvertrag) sowie den dazugehörigen Beispielskatalog delegierbarer ärztlicher Leistungen finden Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbands unter http://tinyurl.com/le66gqy |
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